Vandalismus am Auto

Rechtsanwalt Gerold Seibert im Interview

Gerold Huber weiß über rechtliche Möglichkeiten bei Vandalismus am Auto. (Foto: Fotostudio Daniel)

Vor einigen Wochen erschütterte Straubing ein in der Gäubodenstadt beispielloser Akt von Vandalismus. Bei dutzenden Autos am Großparkplatz am Hagen waren Scheiben eingeschlagen, Außenspiegel abgebrochen und Dinge entwendet worden. Welche rechtliche Handhabe gibt es, wenn ein Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde? Gerold Seibert ist Anwalt für Verkehrsrecht in Regensburg und weiß Rat.

Was versteht man alles unter Vandalismus an Fahrzeugen? Gibt es eine genaue Definition in rechtlicher Hinsicht?

Vandalismus ist kein Rechtsbegriff, sodass es hierfür auch keine rechtliche Definition gibt. Üblicherweise versteht man jedoch darunter eine blinde Zerstörungswut beziehungsweise die mutwillige und bewusste Beschädigung von Fahrzeugen. Das können zerstochene Reifen, eingeschlagene Scheiben, abgebrochene Außenspiegel, Kratzer im Lack, Inbrandsetzen des Wagens und vieles mehr sein. Juristisch handelt es sich dabei um eine Sachbeschädigung, je nach Fallgestaltung kann auch Brandstiftung oder Landfriedensbruch vorliegen.

Wenn mein Auto aufgebrochen wurde, aber nichts entwendet worden ist, spricht man dann auch noch von Vandalismus oder ist das schon Raub?

Um Raub handelt es sich hierbei nicht, da keine Gewalt gegen eine Person, sondern nur gegen das Fahrzeug, also gegen eine Sache verübt wird. Wenn das Auto aufgebrochen wird, liegt lediglich eine Sachbeschädigung vor. Zugleich kann es sich um einen versuchten Diebstahl handeln, wenn der Täter ursprünglich vor hatte, aus dem Wagen etwas zu entwenden, dann aber wieder davon abkam, weil er sich zum Beispiel beobachtet fühlte.

Wenn ein Unbekannter mutwillig einen Seitenspiegel oder einen Scheibenwischer an meinem Auto beschädigt hat, wie gehe ich dann vor, um den Schaden ersetzt zu bekommen?

Am besten sollte man die Situation vor Ort gleich mit Fotos festhalten und dann die Polizei verständigen. Falls Personen in der Nähe sind, die etwas gesehen haben könnten, sollte man sich von diesen die Adresse und Telefonnummer geben lassen und an die Polizei weiterleiten. Die Polizei kümmert sich jedoch immer nur um die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch darum, dass man als Geschädigter seinen Schaden ersetzt bekommt. Dies muss der Geschädigte selbst in die Hand nehmen oder hierfür einen Rechtsanwalt einschalten. Der Anwalt kann dann Akteneinsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte beantragen und - sofern der Täter ausfindig gemacht werden konnte - vom Täter Schadensersatz verlangen. Wenn eine Kaskoversicherung besteht, sollte man dort den Schaden unverzüglich melden und von der Kaskoversicherung Ersatz verlangen, falls der Täter unbekannt bleiben sollte. Sowohl die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung als auch eines Rechtsanwalts lohnen sich aber für den Geschädigten in der Regel erst bei größeren Schäden (wegen der Folgekosten wie Selbstbeteiligung und Höherstufung in der Vollkaskoversicherung, Anwaltskosten).

Muss ich unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten oder kommt meine Kaskoversicherung in jedem Fall für den Schaden auf?

Im Allgemeinen springt bei Vandalismus lediglich die Vollkaskoversicherung ein. Die Teilkaskoversicherung muss bei Vandalismus nur in wenigen Fallkonstellationen bestimmte Schäden zahlen. Da die Autoversicherungen oft eine Anzeige bei der Polizei verlangen, sollte schon aus diesem Grund die Polizei verständigt werden. Außerdem sichert die Polizei die Beweise und stellt Ermittlungen im Hinblick auf die Person des Täters an, sodass es auch unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll ist, bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Wenn ich auf einem öffentlichen Parkplatz stehe und mehrere andere Autos beschädigt wurden, bringt mir das irgendwelche Vorteile, wenn ich Kontakt zu anderen Geschädigten aufnehme?

Natürlich ist es immer gut, sich auszutauschen, um so eventuell weitere nützliche Informationen zu erhalten. Gegebenenfalls haben andere Geschädigte etwas gesehen oder Zeugen ausfindig machen können.

Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten, wenn man durch Vandalismus am Auto zum Geschädigten wird?

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, am besten sofort. Sinnvoll ist es, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Der Anwalt kann dann gleich zu Beginn die richtigen Schritte in die Wege leiten und sich um Schadensabwicklung kümmern. Falls kein Rechtsschutz besteht, kann man sich von einem Anwalt auch erst einmal nur über die Erfolgschancen und Kostenrisiken beraten lassen.



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05. April 2018 09:18
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Interview Doris Emmer
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