Insbesondere bei Chiffre-Stellenanzeigen besteht beispielsweise die Möglichkeit, sich unwissentlich bei seinem derzeitigen oder früheren Arbeitgeber zu bewerben.
Um dies auszuschließen, kann der Chiffre-Antwort ein Sperrvermerk beigefügt werden.
Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor:
- Verschlossenen Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen mit der Chiffre-Nr. beschriften
- Dem Umschlag ein Begleitschreiben beifügen mit dem Hinweis: Sperrvermerk - nicht weiterleiten an die Firma XY, Musterstraße, Musterort
- Das Begleitschreiben zusammen mit dem Bewerbungsumschlag in einen großen Umschlag geben der, versehen mit der Chiffre-Nr., an die Anzeigenabteilung des Verlags adressiert wird.
Sollte es sich bei dem Empfänger um die im Sperrvermerk genannte Firma handeln, wird die Bewerbung vom Verlag nicht weitergeleitet und die Zuschrift wird vernichtet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der Verlag die Unterlagen in diesem Fall nicht an den Absender zurücksenden kann: Das Chiffregeheimnis würde verletzt, da der Inserent dann nicht mehr anonym wäre.