Interview

Fragen und Antworten zum Thema Parken

Wir klären, was Autofahrer wissen müssen

Kriminalhauptkommissar Dietmar Winterberg. (Foto: Polizei Oberpfalz)

"Darf man sich da hinstellen oder werde ich da aufgeschrieben?", fragen sich viele Autofahrer allerorten. Wir haben mit Verkehrsexperten Dietmar Winterberg gesprochen und räumen auf mit Unsicherheiten rund ums Parken.


Viele Autofahrer sind sich unsicher. Was sind die Unterschiede zwischen Halteverbot, eingeschränktem Halteverbot, zeitlich beschränktem Halteverbot und Parkverbot?


Dietmar Winterberg: Das absolute Halteverbot beinhaltet das Verbot zum Halten auf der Fahrbahn. Beim Halten handelt es sich um jede gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder Anordnung, zum Beispiel bei Stau oder Warten an einer roten Ampel, veranlasst ist. Es gilt: Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Das Parken auf der Fahrbahn wird durch das eingeschränkte Halteverbot untersagt. Ausnahmen sind hier das Halten zum Ein- und Aussteigen sowie Be- oder Entladen, sofern die Ladegeschäfte ohne Verzögerung durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird das eingeschränkte Halteverbot umgangssprachlich oftmals als Parkverbot bezeichnet. Im Falle von Zonen mit eingeschränktem Halteverbot gelten die Verbote neben der Fahrbahn auch analog auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Einrichtungen getroffen sind.


Wenn ich trotz Verbot parke, welche Geldstrafe droht mir? Kann es auch sein, dass ich Punkte in Flensburg bekomme?


Dietmar Winterberg: Die StVO beinhaltet eine Vielzahl an Bestimmungen über das Halten und Parken, welche bei Zuwiderhandlung jeweils eigene Tatbestände darstellen und unterschiedlich geahndet werden. Diese Vorschriften übersteigen die Möglichkeiten in diesem Interview. Generell gilt jedoch, dass für verbotswidriges Halten ein Verwarnungeld in Höhe von zehn Euro beziehungsweise mit Behinderung von 15 Euro vorsehen ist. Beim verbotswidrigen Parken bewegen sich die jeweiligen Verwarnungsregelsätze je nach Parkdauer sowie einer etwaigen Behinderung zwischen 15 und 35 Euro. Neben diesen Regelsätzen sind spezielle Parkverstöße mit einem höheren Verwarnungsgeld oder sogar mittels Bußgeld zu ahnden. Exemplarisch ist hier das verbotswidrige Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen. Hier sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 65 Euro sowie einen Punkt vor.


Was ist der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?


Dietmar Winterberg: Im Verkehrsbereich werden einfach gelagerte Ordnungswidrigkeiten mittels Verwarnungsgeld geahndet. Dieses kann bis zu 55 Euro betragen und das Verwarnungsverfahren ist mit dem Bezahlen abgeschlossen. Bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten wird eine Geldbuße verhängt. Das Bußgeld beträgt mindestens 60 Euro. Ferner sind für derartige Verstöße Punkte vorgesehen und bei besonders schwerwiegenden Zuwiderhandlungen werden darüber hinaus auch Fahrverbote verhängt.


Die Parkuhr oder der Parkscheinautomat sind defekt. Wie gehe ich vor, wenn ich trotzdem parken will?


Dietmar Winterberg: Bei defekten Parkuhren oder Parkscheinautomaten ist eine Parkscheibe zu verwenden und gut sichtbar im Fahrzeuginnenraum auszulegen. Die Parkhöchstdauer ist auch in diesen Fällen zu beachten.


Viele Autofahrer parken ihren Wagen gleich für mehrere Tage am selben Platz. In welchen Zeitabständen muss ich mein geparktes Auto kontrollieren, ob zum Beispiel ein zeitlich beschränktes Halteverbot neu angebracht wurde?


Dietmar Winterberg: Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes können kostenpflichtige Abschleppmaßnahmen aus nachträglich eingerichteten Haltverboten auch nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen erfolgen. Fahrzeugführer sollten den Abstellort ihres Fahrzeuges daher alle drei Tage hinsichtlich derartiger Halteverbote prüfen.


Wie gehe ich vor, wenn mein Wagen zugeparkt wurde? Kann ich in so einem Fall zum Beispiel die Polizei rufen? Oder sollte ich gleich den Abschleppwagen anrücken lassen?


Dietmar Winterberg: Sofern die Nutzung eines Fahrzeuges aufgrund ein oder mehrerer anderer geparkter Fahrzeuge nicht mehr möglich ist, können sich Verkehrsteilnehmer jederzeit an die Polizei wenden. Durch die Beamten wird in diesen Fällen zunächst versucht, die jeweiligen verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln. Im weiteren Verlauf werden diese aufgefordert, ihr zuparkendes Fahrzeug zu entfernern. Sollte dies nicht möglich sein, werden weitergehende Maßnahmen bis hin zu Abschleppmaßnahmen im konkreten Einzelfall geprüft. Von Privatpersonen veranlasste Abschleppungen richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechts. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der jeweilige Auftraggeber alle hierbei anfallenden Kosten zunächst selbst begleichen muss und diese dann erst im Nachhinein beim jeweiligen Fahrzeugführer einklagen kann.


Wie teuer kann es werden, wenn mein Auto abgeschleppt wurde und über Nacht in der Verwahrstelle steht?


Dietmar Winterberg: Die Kosten für Abschleppmaßnahmen variieren beispielsweise je nach Fahrzeugart (Auto oder Lastwagen), Umfang der erforderlichen Arbeiten im Rahmen des Abschleppens selbst oder auch Zeitpunkt des Abschleppens (Nacht oder Wochenende, etc.). Aus diesen Gründen können die jeweiligen Kosten nicht pauschal bestimmt werden. Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten für eine Abschleppmaßnahme einschließlich Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeld sowie Polizeikosten deutlich im dreistelligen Bereich.


Ich habe im Ausland ein "Knöllchen" wegen eines Parkvergehens erhalten. Muss ich zahlen oder wird das in Deutschland nicht weiter verfolgt?


Dietmar Winterberg: Die Durchführung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren obliegt grundsätzlich den jeweiligen Ausstellerstaaten. Aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen, zum Beispiel mit anderen EU-Ländern oder der Schweiz, können ausländische Geldbußen in bestimmten Fällen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt werden. Generell wird jedoch angeraten, auf von ausländischen Staaten verhängte Verwarnungs- oder Bußgelder zu reagieren, um weiterführende Maßnahmen, beispielsweise bei Wiedereinreise in diese Staaten, zu vermeiden.


Wenn das Auto längere Zeit in einer Verbotszone steht und ich mehrere Strafzettel erhalte: Muss ich dann die gesamte Summe zahlen oder wird nur die höchste fällig?


Dietmar Winterberg: Sofern ein vorschriftswidrig abgestelltes Fahrzeug nicht bewegt wird, stellt dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit in der Form eines sogenannten Dauerdeliktes dar. Dieser Verstoß kann nicht mehrfach verfolgt werden, jedoch können sich die Höhe von Verwarnungs- beziehungsweise Bußgelder in Abhängigkeit der festgestellten Parkdauer erhöhen.


Wenn ich "Knöllchen-Sammler" bin, ab wie viel Strafzetteln wird es gefährlich? Kann ich meinen Führerschein verlieren oder sogar ins Gefängnis wandern?


Dietmar Winterberg: Im Fahreignungsregister (FAER) werden unter anderem Daten über rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit geführt, sofern eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde. Wie bereits angeführt, sind auch einzelne Parkverstöße mittels Bußgeld sowie Punkten zu ahnden. Sofern im Register für eine Person acht Punkte vermerkt sind, kann dies einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Unabhängig von der Höhe des verhängten Verwarnungs- oder Bußgeldes können im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichtbezahlung gegen die Betroffenen Erzwingungshaft angeordnet werden. Die Länge der Erzwingungshaft richtet sich hierbei nach der Höhe des Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeldes.



Anzeige

Details

27. March 2019 10:03
1243x angesehen
Doris Emmer
Anzeige Anzeige
Anzeige Anzeige